AGB´s (HALLENORDNUNG)
Kletterhalle Saalfelden

1. Allgemeines

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Hallenordnung), im folgenden „AGB“ sind für alle Benützer/Innen der Kletterhalle Saalfelden Betriebs GmbH & Co KG, in folgendem Kletterhalle genannt verbindlich. Sie dienen in erster Linie der Vermeidung von Unfällen, der Ordnung und der Hygiene. Diese AGB sind im Eingangsbereich, in der Halle und in den Garderoben angeschlagen und müssen von jedem Benutzer aufmerksam gelesen werden. Benutzer unserer Kletterhalle anerkennen diese AGB´s und verpflichten sich, diese einzuhalten.

1.2
Unter dem Begriff „Anlagen der Kletterhalle“ sind zu verstehen:
1.2.1    Boulderanlage (indoor und outdoor)
1.2.2    Topropeanlage
1.2.3    Vorstiegsanlage, Außenkletteranlage und Klettersteig
1.2.4    Garderoben
1.2.5    Parkplätze
1.2.6    Sanitäranlagen

1.3   
Voraussetzungen für die Benützung der Anlagen der Kletterhalle
1.3.1   
Allgemeine Benutzervoraussetzungen sind
(i)  Ausfüllen des Registrierungsformulars und
(ii) Kauf einer Eintrittskarte
1.3.2
Sofern der/die Benützer/in entweder über einen aufrechten 10er-Block oder einer aufrechten Saison- bzw. Jahreskarte verfügt, ist das Ausfüllen des Registrierungsformulars nur einmal erforderlich. Dies gilt auch für den Fall des Erwerbs einer oder mehrerer 10er-Blocks oder Saison- oder Jahreskarten oder im Fall des Wechsels zwischen 10er-Block, Saison- und Jahreskarten.

1.4.  
Benützung der Anlagen der Kletterhalle durch Minderjährige
1.4.1
Minderjährige ab dem vollendeten 12. Lebensjahr dürfen die Anlagen der Kletterhalle selbständig benützen, sofern der/die Erziehungsberechtigte das für Minderjährige ab dem 12. Lebensjahr vorgesehene Registrierungsformular ordnungsgemäß ausfüllt/ausfüllen und eine Eintrittskarte für den Minderjährigen erwirbt/erwerben.
1.4.2
Minderjährige unter 12 Jahren dürfen die Anlagen der Kletterhalle nur in Begleitung eines Erwachsenen benützen, wenn der Jugendliche eine gültige Eintrittskarte und der Erwachsene eine gültige Sicherungskarte/Eintrittskarte erwirbt. Einer Überprüfung der seil- und klettertechnischen Fertigkeiten durch einen/eine Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Kletterhalle ist Folge zu leisten. Es steht den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Kletterhalle aufgrund ihrer getroffenen Einschätzung frei, Minderjährige unter dem vollendeten 12. Lebensjahr von der Benützung der Anlagen der Kletterhalle völlig auszuschließen oder auf bestimmt Anlagen zu beschränken (beispielsweise nur die Benützung der Boulderanlage zu gestatten). Der den Minderjährigen begleitende Erwachsene hat für das entsprechende Verhalten des Minderjährigen Sorge zu tragen und ist für etwaige Personen- und Sachschäden verantwortlich.

1.5
Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust von Eintrittskarten besteht kein Anspruch auf Ersatz.

1.6
Auf dem gesamten Gelände der Kletterhalle herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot. Klettern unter Einfluss von Drogen ist grundsätzlich untersagt.

1.7
Zum Umkleiden und zur Verwahrung von Kleidung, Ausrüstungs- und persönlichen Gegenständen ist die Garderobe zu benützen. Bei Verlust oder Diebstahl in der Garderobe oder in der Kletterhalle wird keine Haftung übernommen.

1.8
Den Anweisungen der Mitarbeiter der Kletterhalle ist Folge zu leisten.
   

2. Risiko

2.1
Klettern ist eine Risikosportart. Die Ausübung ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert daher stets ein hohes Maß an Konzentration, Eigenverantwortung und spezifischem Können.

2.2
Die Benützung der Anlagen und der Aufenthalt in der Kletterhalle erfolgt auf eigene Gefahr.

2.3
Die Kletterhalle sorgt für die Funktionstüchtigkeit der gesamten Anlage. Sie übernimmt aber insbesondere für die Ausübung des Klettersports durch den/die Benützer/in, den damit verbundenen Gefahren und allfälligen Verletzungen keine Verantwortung.

2.4
Erwachsene sind für die Minderjährigen, die sich aufgrund einer Erlaubnis gemäß Punkt 1.4 in der Kletterhalle aufhalten, und deren Handlungen verantwortlich.

2.5
Die Kletterhalle und deren Mitarbeiter übernehmen für Personen- und Sachschäden keine Haftung, insbesondere werden Regressansprüche aufgrund selbstverschuldeter Unfälle oder Schäden ausgeschlossen. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

Die Kletterhalle schließt generell keinerlei Versicherungsleistungen ein.
   

3. Allgemeine Sicherheit in sämtlichen Bereichen und Benützung der Anlage der Kletterhalle

3.1
Die Angaben auf dem Registrierungsformular sind wahrheitsgemäß zu treffen. Nach der Registrierung kann ein/eine Mitarbeiter/in der Kletterhalle jederzeit mit jedem/jeder Benützer/in der Kletterhalle eine Überprüfung bezüglich der angegebenen technischen Fertigkeiten durchführen.

3.2
An Anlagen der Kletterhalle darf zur Sicherheit sämtlicher Benützer/Innen nicht geklettert werden, wenn eine Beeinträchtigung durch Alkohol, Medikamente oder Drogen gegeben ist.

3.3
In den Kletterbereichen dürfen ausnahmslos keine Glasflaschen verwendet werden.

3.4
Um Verletzungen zu vermeiden, sollte sich der/die Benützer/in vor dem Klettern stets umfassend aufwärmen.

3.5
Klettern ist nur in für den Bergsport normgerechter Ausrüstung, welche sich im einwandfreien Zustand befindet, gestattet. Aufgrund der Verletzungsgefahr ist das Klettern nur mit Brustgurt verboten.

3.6
Ergänzend zur Befähigungsprüfung laut Punkt 3.1 kann durch einen/eine Mitarbeiter/in der Kletterhalle ein standardisierter Sicherheitscheck an der verwendeten Ausrüstung durchgeführt werden. Werden dabei Sicherheitsmängel festgestellt, kann zur Sicherheit aller Benützer/innen die Berechtigung zum Klettern in den Vorstiegs- und Topropebereichen entzogen werden.

3.7
Die Verwendung von Straßenschuhen oder barfüßiges Klettern ist nicht erlaubt.

3.8
Zur Vermeidung von Verletzungen dürfen beim Klettern keine Schmuckstücke ( wie Ringe, Armreifen und –bänder, Halsketten etc. ) getragen werden. Darüber hinaus ist beim Klettern und Sichern das Tragen von Mp3-Playern und anderen Geräten die die Aufmerksamkeit beeinträchtigen verboten.

3.9
Jede Route darf stets nur von einem/einer Benützer/in beklettert werden. Auf genügend Abstand zu anderen Benützer/innen ist zu achten; Übereinanderklettern ist ausnahmslos verboten.

3.10
Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten, Griffen, Haken, Zwischensicherungen, Topropeseilen und Umlenkeinrichtungen ist strikt untersagt. Sollte ein Griff, Tritt, Haken etc, locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem/einer Mitarbeiter/in der Kletterhalle  zu melden.

3.11
Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die Kletterhalle schließt jede Haftung für die Festigkeit der angebrachten Griffe aus.

Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen. Das Tragen eines Helmes wird empfohlen.

3.12
Die Anlagen der Kletterhalle und deren sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten.

3.13
Die Mitnahme von Tieren ist untersagt.
   

4. Spezielle Richtlinien betreffend: Bouldern, Toprope- und Vorstiegsklettern

4.1
Seilfreies Klettern (Bouldern) ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Boulderbereichen erlaubt. In den Vorstiegbereichen darf ausnahmslos nicht gebouldert werden.

4.2
Die Weichböden im Boulderbereich dürfen nicht als Liegefläche verwendet werden. Zum Ausruhen sind die dafür vorgesehenen Zonen zu benutzen.

4.3
Mit Ausnahme des Boulderbereiches ist die Benützung von Anlagen der Kletterhalle (Toprope- und Vorstiegsklettern) ausschließlich mit Seilsicherung erlaubt.

4.4
Das Topropeklettern an Zwischensicherungen ist verboten. Wird die Umlenkung am Ende einer Route nicht erreicht, muss das Seil abgezogen werden.

4.5
Das Topropeklettern in überhängenden Bereichen ist ausschließlich an dem Seil erlaubt, das durch die Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt führt. Auch hier müssen sämtliche Zwischensicherungen eingehängt sein. Ein Auspendeln des/der Benützer/Benützerin soll dadurch verhindert werden.

4.6
In den Vorstiegsbereichen ist vor jeder Benützung der standardisierte Partnercheck durchzuführen.

4.7
Beim Vorstiegsklettern müssen zur Vermeidung des Verletzungsrisikos bei Sturz alle in der Route vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden, d.h. es darf keine einzige Zwischensicherung ausgelassen bzw. übersprungen werden. Insbesonders ist beim Vorstiegsklettern jede Zwischensicherung aus möglichst stabiler Position einzuhängen.

4.8
Am Ende jeder Vorstiegsroute ist eine Umlenkkette angebracht. Das Seil ist in die beiden an der Umlenkkette angebrachten Karabiner einzuhängen. Es ist verboten, zwei Seile in eine Umlenkung einzuhängen, weil es andernfalls zu lebensgefährlichen Schmelzverbrennungen der Seile kommen könnte.

4.9
Eine Sicherungslinie darf nur von einem Kletterer verwendet werden.

4.10
Der/die Benützer/in muss langsam und gleichmäßig abgelassen werden. Es ist dabei insbesondere darauf zu achten, andere Benützer/innen nicht zu gefährden.

4.11
Es sollten keine Seile, die kürzer als 60 m sind, verwendet werden.

4.12
Der/die Benützer/in darf nur genormte Sicherungsgeräte verwenden, mit denen er / sie vertraut ist.

4.13
Persönliche Ausrüstung ist nach Beendigung eines Klettergangs ausnahmslos aus der jeweiligen Route zu entfernen.
   

5. Kurse

5.1
Die Kletterhalle bietet Kurse an, die das Erlenen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben. Informationen zu den konkreten Kursen, deren Terminen und Kosten, liegen in der Kletterhalle auf und werden auf der Website www.felsenfest.cc veröffentlicht.

Die Anzahl der Plätze ist begrenzt, durch die Reihenfolge der Zahlungseingänge werden die Teilnehmer festgelegt. Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden umgehend informiert. Die Zahlung wird dann selbstverständlich zurück überwiesen. Erst nach Zahlungseingang des gesamten Kursbeitrages pro Teilnehmer ist die Anmeldung für die Kletterhalle verbindlich und der Teilnehmerplatz damit reserviert. Die Zahlung muss spätestens 5 Tage vor Kursbeginn erfolgt sein. (Kletterhalle Saalfelden Betriebs GmbH & Co KG, Raika Saalfelden, Konto 170.183, BLZ 35053). Bei Zahlungsverzug entfällt die Teilnahmeberechtigung, nicht jedoch die Zahlungsverpflichtung.

5.2
Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter dürfen nur nach Anmeldung und nach Vereinbarung mit der Kletterhalle abgehalten werden.

5.3
Der/die Leiter/in einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Teilnehmer/innen.

5.4
Für die Durchführung von Kursen können einzelne Bereiche der Kletterhalle gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig durch Aushang angekündigt. Ist ein Bereich gesperrt, steht er den anderen Benützer/innen der Kletterhalle für die Dauer der Sperre nicht zur Verfügung.

5.5
Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen ist nicht erlaubt.

5.6
Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Kletterhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig, soweit möglich angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen der Benützer/innen. Wir weisen daraufhin, dass der Erwerb einer Eintrittskarte oder die Anmeldung zu einem Kurs nicht das Recht zur Benutzung bestimmter Wandteile der Kletterhalle begründet.

5.7
Die Kletterhalle behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen (Kletterkurse) aus zwingenden Gründen abzusagen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich die Kletterhalle um einen geeigneten Ausweich-, Ersatztermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Kursgebühren zu 100% zurückerstattet. Ansprüche für vergebliche Fahrtkosten werden jedoch abgelehnt. Die Kletterhalle kann vom Vertrag mit einem einzelnen Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren zurück treten, insbesondere dann wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung des Kletterkurses oder für andere Kursteilnehmer ausgeht.

5.8
Bei Absage der Teilnahme an Seminaren durch den Kunden fallen für diesen folgende Stornogebühren an: innerhalb 7 Tage vor Kursbeginn: 60% der Kursgebühr, innerhalb der letzten 24 Stunden: 100%.

Bitte nutzen Sie zur Absage unsere Handynummer: +43 664 34 878 76 und hinterlassen Sie auf jeden Fall Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Bei Absagen aufgrund von Krankheit oder besonderen Situationen (schwere Krankheit eines Angehörigen etc.) kann die Stornogebühr in die Bezahlung eines anderen Kurses bei der Kletterhalle einfließen.
   

6. Ausschluss eines/einer Benützers/in

6.1
Wer gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Kletterhalle verstößt, kann von der Benützung der Anlagen der Kletterhalle ausgeschlossen und des Geländes der Kletterhalle verwiesen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Preises der Tages- oder Saison- oder Jahreskarte.

6.2
Bei wiederholten Verstößen gegen die AGB oder Anordnungen der Mitarbeiter/innen der Kletterhalle kann gegen den/die Benützer/in ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden, wobei die Tageskarte oder Saison- oder Jahreskarte in diesem Fall entzogen wird. Es besteht kein Anspruch auf (aliquote) Rückerstattung des Kaufpreises.
    

7. An- und Abreise

Die An- und Abreise erfolgt für die Teilnehmer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
   

8. Einwilligung

8.1
Der/die Benützer/in gibt sein/ihr Einverständnis dafür, dass in den Kletterbereichen der Kletterhalle gemachte Fotos und Filme für Werbezwecke auf der Website der Kletterhalle und in Printmedien entgeltfrei publiziert werden dürfen.

8.2
Der/die Benützer/in stimmt der Kontaktaufnahme per Telefon, Fax, E-Mail, SMS oder Post zu Informationszwecken zu, kann diese Zustimmung aber jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen.
   

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
  

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Saalfelden.
    

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